Kaum ein Konsument hat die finanziellen Mittel oder die Zeit, um einen langwierigen und kostspieligen Rechtsstreit wegen einer mangelhaften Ware oder Dienstleistung zu führen. Deshalb bleiben Verbraucherrechte oftmals ohne durchschlagenden Erfolg – es bedarf erst eines Klägers, der geltenden Bestimmungen vor Gericht zur Durchsetzung verhilft. Diese Aufgabe übernimmt der vzbv als eine der klagebefugten Institutionen in Deutschland. Auch wenn sich der einzelne Verbraucher kaum wehren kann – 80 Millionen Verbraucher können es.
Das Widerrufsrecht des Käufers gem. § 355 BGB verwirkt nicht bei Überschreitung der in § 357 Abs. 1 BGB statuierten Frist zur Rücksendung der Ware innerhalb von vierzehn Tagen.
Der Verbraucher kann seine auf Abschluss eines Verbrauchervertrags gerichtete Willenserklärung widerrufen, auch wenn der Vertrag zuvor gekündigt wurde; gleiches gilt, wenn die Parteien den Vertrag vor Ausübung des Widerrufsrechts einvernehmlich beendet haben, ohne sich zugleich über das...
Die EU-Kommission hat ein umfassendes Gesetzespaket zur Änderung verbraucherrechtsrelevanter Richtlinien vorgelegt. Der vzbv begrüßt die Initiative der EU-Kommission mit dem Titel „New Deal for Consumers“ grundsätzlich, warnt jedoch vor dem Risiko in einzelnen Aspekten des Verbraucherschutzes...
Die EU-Kommission stellt ein Gesetzespaket zur Änderung einer Reihe von verbraucherrechtsrelevanten Richtlinien vor, das an die in den vergangenen beiden Jahren durchgeführte Evaluierung des EU-Verbraucherrechts anknüpft. Der „New Deal for Consumers“ soll einige Defizite abbauen, der vzbv...
Der vzbv fordert eine flächendeckende und sichere Versorgung mit Arzneimitteln – unabhängig vom Vertriebsweg. In Zeiten der Digitalisierung dürfe der Arzneimittelversand nicht pauschal verboten werden. Wichtig sei aber, die Einhaltung rechtlicher Vorgaben....