Kaum ein Konsument hat die finanziellen Mittel oder die Zeit, um einen langwierigen und kostspieligen Rechtsstreit wegen einer mangelhaften Ware oder Dienstleistung zu führen. Deshalb bleiben Verbraucherrechte oftmals ohne durchschlagenden Erfolg – es bedarf erst eines Klägers, der geltenden Bestimmungen vor Gericht zur Durchsetzung verhilft. Diese Aufgabe übernimmt der vzbv als eine der klagebefugten Institutionen in Deutschland. Auch wenn sich der einzelne Verbraucher kaum wehren kann – 80 Millionen Verbraucher können es.
LG Köln vom 19.08.2014 (Az. 33 O 245/13) – nicht rechtskräftig
Ein Internetanbieter darf nicht mit einer kostenlosen Anmeldung werben, wenn er die versprochene Dienstleistung nur gegen ein entgeltpflichtiges Abonnement anbietet. Außerdem muss er klar über Kosten und Bedingungen...
OLG Dresden vom 12.08.2013 (4 W 832/13) und LG Leipzig vom 31.07.2013 (1 HK O 2035/13)
Die Firma Unister darf auf seiner Internetseite www.partnersuche.de nicht mehr mit irreführenden Preisen werben und unzureichend über die...
LG Leipzig vom 26.07.2013 (08 O 3495/12)
Das Landgericht Leipzig hat der der JW Handelssysteme GmbH untersagt, Verbrauchern auf ihrer Seite melango.de Waren anzubieten, ohne den vorgeschriebenen Kaufen-Button zu verwenden. Auf der Internetseite sei nicht ausreichend zu erkennen, dass das...
15 O 126/11, LG Darmstadt vom 02.03.2012, nicht rechtskräftig
Das Unternehmen Webtains GmbH darf im Internet die entgeltliche Nutzung eines Routenplaners nicht mehr anbieten, wenn der Preis für die Anmeldung nicht deutlich erkennbar ist. Das hat das Landgericht Darmstadt nach einer Klage...
LG Landshut vom 16.08.2011 (54 O 1465/11), nicht rechtskräftig
Das Landgericht Landshut hat dem Betreiber einer sogenannten Abofalle im Internet untersagt, die kostenpflichtige Vermittlung von Mitfahrgelegenheiten anzubieten, ohne deutlich auf den Preis hinzuweisen.