Kaum ein Konsument hat die finanziellen Mittel oder die Zeit, um einen langwierigen und kostspieligen Rechtsstreit wegen einer mangelhaften Ware oder Dienstleistung zu führen. Deshalb bleiben Verbraucherrechte oftmals ohne durchschlagenden Erfolg – es bedarf erst eines Klägers, der geltenden Bestimmungen vor Gericht zur Durchsetzung verhilft. Diese Aufgabe übernimmt der vzbv als eine der klagebefugten Institutionen in Deutschland. Auch wenn sich der einzelne Verbraucher kaum wehren kann – 80 Millionen Verbraucher können es.
Das parlamentarische Verfahren zum Gesetz über die Einführung einer Musterfeststellungsklage hat begonnen. Der vzbv unterstützt grundsätzlich den vorliegenden Gesetzentwurf. In einigen Punkten sollte der Entwurf aus Sicht des vzbv jedoch verbessert werden. Das Gesetz soll vor der Sommerpause...
Für Verbraucherinnen und Verbraucher soll es künftig einfacher werden, Streitigkeiten mit Unternehmen beizulegen: Ein kostengünstiges Schlichtungsverfahren bietet eine Alternative zum meist teuren Gang vor Gericht. Mit dem heute vom Kabinett beschlossenen Gesetz zur alternativen Streitbeilegung...
Endlich hat die Bundesregierung ihren Streit um das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken beigelegt und die Vorlage im Kabinett beschlossen. Für den vzbv bleibt der Gesetzentwurf unbefriedigend. Er reicht nicht aus, um Verbraucher effizient vor unseriöser Geschäftemacherei zu...