Kaum ein Konsument hat die finanziellen Mittel oder die Zeit, um einen langwierigen und kostspieligen Rechtsstreit wegen einer mangelhaften Ware oder Dienstleistung zu führen. Deshalb bleiben Verbraucherrechte oftmals ohne durchschlagenden Erfolg – es bedarf erst eines Klägers, der geltenden Bestimmungen vor Gericht zur Durchsetzung verhilft. Diese Aufgabe übernimmt der vzbv als eine der klagebefugten Institutionen in Deutschland. Auch wenn sich der einzelne Verbraucher kaum wehren kann – 80 Millionen Verbraucher können es.
BGH vom 15.11.2007 (III ZR 247/06)
Der Pay-TV-Sender Premiere darf in seinen Verträgen keine Klauseln mehr verwenden, die ihm das Recht geben, das Programmangebot und die Preise einseitig und ohne triftigen Grund zu ändern.
Urteil des BGH vom 31.10.2007 (VIII ZR 278/05)
Bei bestimmten Formen des PKW-Leasings darf der Leasinggeber bei einem Unfall die volle Versicherungssumme behalten, selbst wenn diese weitaus höher liegt als das, was er bei ordentlicher Vertragsdurchführung insgesamt erhalten hätte.