Urteil vom 05.01.2023 | Az. 52 O 194/21 – nicht rechtskräftig | Landgericht Berlin
Für Verbraucher:innen muss verständlich sein, in welchen Situationen ihr Versicherungsschutz greift. Das bestätigt ein Urteil des Landgerichts Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv): Eine Klausel in den Bedingungen der Reiseversicherung „BD24 Berlin Direkt Versicherung“, nach der Schäden durch eine „länder- und kontinentübergreifende Ausbreitung einer Infektionskrankheit“ vom Versicherungsschutz ausgenommen sind, ist unzulässig. Der vzbv hatte die Pandemie-Klausel des Direktversicheres als zu unbestimmt kritisiert.
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