Rund 1.000 Verfahren leiten der vzbv und die Verbraucherzentralen pro Jahr ein. Mehr als 50 Prozent der Fälle werden außergerichtlich beigelegt. In etwa 20 bis 25 Prozent der Fälle wird Klage erhoben.
Urteil des LG München I vom 28.10.2004 (7 O 16580/04) – einstweilige Verfügung vom 02.09.2004 bestätigt – rechtskräftig
Es ist unzulässig, Verbraucher nach Kündigung eines Mobilfunkvertrages zu Werbezwecken ohne vorheriges Einverständnis anzurufen bzw. anrufen zu lassen.
Urteil des BGH vom 21.10.2004 (III ZR 180/03)
Im Zusammenhang mit einem Fernabsatzgeschäft ist auf das Bestehen eines Widerrufsrechts hinzuweisen und/oder eine Widerrufsbelehrung zu erteilen.
BGH 21.10.2004, III ZR 380/03
BGH-Grundsatzurteil i.S. Mobilcom - "Postident 2-Verfahren" ohne Widerrufsbelehrung
Auch bei einem Vertragsschluss unter Einsatz eines Boten kann ein zum Widerruf berechtigender Fernabsatzvertrag vorliegen.