Das Landgericht Bremen hat einen VW-Händler verurteilt, dem Käufer eines von einer unzulässigen Abschaltautomatik betroffenen Fahrzeugs den Kaufpreis abzüglich Nutzungsersatz zu erstatten.
Der vzbv wird in Kooperation mit dem ADAC am 1. November 2018 eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG einreichen. Ziel ist die Feststellung, dass Volkswagen mit der Software-Manipulation Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und betrogen hat und betroffenen Käufern...
„Die Betrügereien und die zu enge Verknüpfung von Politik und Autoindustrie haben einen massiven Industrieskandal verursacht. Leittragende sind die Verbraucherinnen und Verbraucher“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv – und fordert einen Diesel-Hilfsfonds für vom Fahrverbot betroffene...
Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung empfehlen Regierungsberater eine Förderung der Diesel-Nachrüstung mit öffentlichen Geldern. Klaus Müller, Vorstand des vzbv, fordert, dass das Verursacherprinzip eingehalten wird.
Da voraussichtlich weder 2017 noch 2018 die wichtigsten Ansprüche gegen VW höchstgerichtlich geklärt sein werden, fordert der vzbv eine Garantie von Volkswagen für alle Langzeitfolgen nach Umrüstungen sowie eine finanzielle Entschädigung als Geste der Entschuldigung bei den betroffenen Kunden...
Urteil des LG Hildesheim vom 17.01.2017 (3 O 139/16)
Das Inverkehrbringen von Motoren mit manipulativer Software zur Vermeidung von hohen Abgaswerten in Testverfahren ist sittenwidrig und begründet Anspruch auf Schadensersatz.
Während Volkswagen den Schadensersatzforderungen in den USA nachgekommen ist, bestreitet VW, die Abgaswerte manipuliert zu haben. Der Konzern gibt an, europäisches Recht eingehalten zu haben. Auf dem Prüfstand seien die Vorgaben erfüllt worden. Klaus Müller, Vorstand des vzbv, fordert VW auf,...