Veranstalter von Kreuzfahrten dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der Passagiere kein pauschales Trinkgeld von deren Bordkonto abbuchen. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.
Ob Verbraucher auf Kreuzfahrten Trinkgeld bezahlen, bleibt ihnen überlassen. Eine automatische Abbuchung vom Bordkonto des Verbrauchers ist ohne dessen Erlaubnis unzulässig. Ein Hinweis, dass die Zahlung gekürzt werden könne, reicht nicht aus. Das hat das LG Koblenz nach einer Klage des vzbv...