LG Köln vom 23.12.2010 (31 O 384/10)
Eine Fluggesellschaft muss im Internet Flugpreise angeben, die eine anfallende Service-Gebühr in voller Höhe enthalten. Ermäßigungen, die nur für bestimmte Zahlungsarten gelten, darf sie nicht herausrechnen.
LG Berlin vom 2.11.2010 (15 O 41/10)
Eine Fluggesellschaft muss auf ihrer Internetseite eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme angeben, die einfach auffindbar ist und von jedem genutzt werden kann. Sie darf die Nutzung der E-Mail-Adresse nicht von der Teilnahme an einem...