Ein Getränk, das auf seiner Verpackung Himbeeren und Rhabarber verspricht, muss davon mehr enthalten als jeweils nur 0,1 Prozent. Das Mehrfrucht-Rhabarbergetränk „Active Fruits“ von Netto erfüllt diese Erwartungen jedoch nicht und täuscht damit Verbraucher. Das hat das Landgericht Amberg nach...
Die Rotbäckchen-Vertriebs GmbH darf für den gleichnamigen Kindersaft nicht mit den Aussagen „lernstark“ und „mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit“ werben. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz auf eine Klage des vzbv hin entschieden.
Die europäische Health-Claims-Verordnung stellt an gesundheitsbezogene Werbung für Kinderprodukte strenge Anforderungen. Das Landgericht Koblenz hat dies bei der Klage des vzbv gegen die Rotbäckchen-Vertriebs GmbH in den Mittelpunkt seiner Begründung gestellt.
Die Schwartauer Werke dürfen nicht mehr mit einer irreführenden Verpackungsaufmachung für das Fruchtgetränk „Fruit2day, Kirsche - rote Traube“ werben. Die abgebildeten Früchte auf der Verpackung machen nur einen Bruchteil des Inhalts aus.