Es soll die Rechte von Patienten verbessern: das Patientenrechtegesetz. Doch noch immer sind die Patienten im Behandlungsverhältnis in einer ungünstigeren Position. Mitunter wird ihnen etwa die Einsicht in Akten verwehrt oder sie werden nur unzureichend über Gesundheitsleistungen ...
Das erste Patientenrechtegesetz 2012 hat in der Praxis kaum Verbesserung für die Patienten im Fall eines Behandlungsfehlers oder beim Schutz vor aufdringlichen Angeboten individueller Gesundheitsleistungen (IGeL) gebracht. Die nächste Bundesregierung muss hier nachbessern und die Position der...