Gegen das Votum von Patientenvertretern und Bundesländern hat der Gemeinsame Bundesausschuss am 17. März 2016 beschlossen, das Ruhrgebiet bei der hausärztlichen Bedarfsplanung weiterhin als Sonderregion zu behandeln. Da diese Regelung die Versorgungssicherheit der Patienten im Ruhrgebiet zu...