Künftig werden bei der Entscheidung, wie viele Ärzte in einer Region tätig werden können, auch die Krankheitshäufigkeit der Versicherten und sozioökonomische Faktoren berücksichtigt. Mit den neuen Kriterien entstehen bundesweit ca. 3.500 neue Niederlassungsmöglichkeiten für Ärzte.
Gegen das Votum von Patientenvertretern und Bundesländern hat der Gemeinsame Bundesausschuss am 17. März 2016 beschlossen, das Ruhrgebiet bei der hausärztlichen Bedarfsplanung weiterhin als Sonderregion zu behandeln. Da diese Regelung die Versorgungssicherheit der Patienten im Ruhrgebiet zu...