Nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat das Oberlandesgericht Naumburg Klauseln für rechtswidrig erklärt, die ein Widerrufsrecht bei online erworbenen Arzneimitteln generell ausschließen. Konkret geht es um Klauseln des Portals iPill.de.
Am 17. Mai 2017 fand im Gesundheitsausschuss des Bundestags eine öffentliche Anhörung zu Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE zur Arzneimittelversorgung in Deutschland statt. Der vzbv hat zu den Anträgen eine ausführliche Stellungnahme verfasst.