Urteil des LG Freiburg (Breisgau) vom 24.02.2017 (6 O 359/10)
Auch wenn eine Reihe von Faktoren für sich genommen nicht nachweislich zu Beschwerden durch ein bestimmtes Produkt geführt haben, kann dessen Hersteller unter anderem für Schmerzensgeld in Haftung genommen werden, wenn die...