Effiziente und verbrauchergerechte Finanzprodukte, eine fundierte, unabhängige Beratung und eine funktionierende, verbraucherorientierte Aufsicht über den Finanzmarkt, das sind unsere Ziele im finanziellen Verbraucherschutz. Bei der Kontrolle und der Gestaltung von wettbewerbsneutraler Regulierung der Finanzmärkte werden die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern allerdings immer noch vernachlässigt. Die Finanzmarktreformen müssen deshalb fortgesetzt werden.
Lösen Kunden ihren Immobilienkredit durch eine andere Bank ab, darf die bisherige Bank kein Entgelt dafür verlangen, dass sie die Grundschuld im Rahmen eines Treuhandverhältnisses auf den neuen Kreditgeber überträgt. Das hat das OLG Hamm nach einer Klage des vzbv gegen die Kreissparkasse...
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesfinanzministerium (BMF) haben den Bericht ihrer Arbeitsgruppe Vorfälligkeitsentschädigung vorgestellt. Der vzbv kritisiert, dass die beiden Ministerien keine Handlungsempfehlungen entwickelt haben.
Eine Bank darf für die vorzeitige und einvernehmliche Rückzahlung eines Immobilienkredits kein Zusatzentgelt berechnen. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Degussa Bank entschieden.
Die Stiftung Warentest hat in einer aktuellen Untersuchung gravierende Mängel in der Baufinanzierungsberatung festgestellt. Der vzbv nimmt die Ergebnisse des Tests zum Anlass, seine Forderung nach der Einführung konkreter Vorgaben für die Kreditberatung zu bekräftigen.
Das Bundesministerium für Finanzen will mit dem Aufsichtsrechtergänzungsgesetz (FinErg Wohn) Risiken aus den Wohnimmobilienmärkten begegnen, um im Krisenfall die Stabilität der Finanzmärkte zu gewährleisten. Der vzbv sieht den Gesetzesentwurf jedoch kritisch, da das Kernproblem nicht die...