Urteil des BGH vom 13.12.2012 (III ZR 298/11)
Die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis vom Beratungsfehler eines Anlageberaters ergibt sich nicht bereits daraus, dass der Ehegatte des Anlegers den Prospekt genau durchgelesen hat.
Urteil des BGH vom 06.12.2012 (III ZR 307/11)
Eine 100-prozentige Sparkassentochter ist hinsichtlich der Verpflichtung, Kunden ungefragt über Rückvergütungen aufzuklären, wie ein freier Anlageberater zu behandeln.
Heute findet im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz statt. Der Gesetzentwurf verspricht Verbesserungen in der staatlich geförderten Altersvorsorge. vzbv-Vorstand Gerd Billen: „Es fehlt jedoch an tiefgreifenden Veränderungen zugunsten...
Urteil des OLG Dresden vom 15.11.2012 (8 U 512/12)
Eine Anlage in einem offenen Immobilienfonds, dessen Immobilienbesitz in zehn Staaten gestreut war, durfte im März 2008 als risikoarme Anlage empfohlen werden. Über die Möglichkeit der dauerhaften oder vorübergehenden Aussetzung der...
Die meisten geschlossenen Immobilienfonds sind viel zu riskant. Nach einer Untersuchung der Stiftung Warentest fallen von 58 aktuell angebotenen Fonds 40 Angebote durch. Das zentrale Problem aus Sicht des vzbv: Selbst eine ausführliche Information in einem Prospekt reicht nicht aus, dass...
Urteil des BGH vom 07.11.2012 (IV ZR 292/10)
Verwendet der Anbieter in zertifizierten Altersvorsorgeverträgen eine Klausel, die ihm die Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten gleichmäßig auf die ersten fünf Jahre der Laufzeit erlaubt, benachteiligt dies die Anleger nicht...
Urteil des LG Kiel vom 19.10.2012 (8 O 49/11)
Empfiehlt eine Bank einem Verbraucher in einem auf Bankinitiative durchgeführten Beratungsgespräch den Tausch von Anlageprodukten, so muss diese Anlageempfehlung auf einer gründlichen...
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 10.10.2012 (19 U 235/11)
Verbraucher haben das Recht, vor Gericht angehört zu werden.
Versicherer sollten Risikoüberschüsse an die Kunden weitergeben. vzbv-Vorstand Gerd Billen fordert, dass die Politik die Berufsunfähigkeit besser absichert und für einen bezahlbaren Versicherungsschutz unabhängig vom Gesundheitszustand sorgt.
Anleger, die einen finanziellen Schaden erlitten haben, bekommen erstmalig einen erleichterten Zugang zum Musterverfahren. Das sieht das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz vor. Für diese Neuregelungen hatte sich der vzbv stark gemacht.