Provisionen verbieten: Finanzempfehlungen sind sehr oft fehlerhaft bis falsch, da Berater auf Provisionen angewiesen sind und einem Interessenkonflikt unterliegen.
Die Aufsicht über alle Finanzvermittler muss bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zusammengeführt werden.
Urteil des BGH vom 09.05.2000 (XI ZR 159/99)
Grundsätzlich muss eine Bank den Kunden anleger-und objektgerecht beraten. Das gilt insbesondere für Kunden, die keine Erfahrung mit den getätigten Geschäften haben.