Fernwärmeversorger dürfen ihre Preise nicht einseitig ohne Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Preisgleitklausel ändern. Demnach können Verträge nicht durch einseitige öffentliche Bekanntgabe, sondern grundsätzlich nur durch eine übereinstimmende Erklärung beider Vertragsparteien...
Energieversorger dürfen gegenüber Verbrauchern nicht den Eindruck erwecken, es sei zulässig, ihre Preisanpassungsklausel für Fernwärme eigenmächtig zu ändern. Zwei Versorger müssen das nun gegenüber ihren Kundinnen und Kunden richtigstellen. Das hat das Landgericht Darmstadt auf Klagen des vzbv...