Digitale Kommunikation und Dienste erobern immer mehr Lebensbereiche. Es ist wichtig, dass die Privatsphäre geschützt wird und digitale Inhalte für alle frei zugänglich sind. Wir setzen uns dafür ein, dass die Netzneutralität auch künftig Vorrang vor dem Gewinnstreben einzelner Konzerne behält und das Urheberrecht reformiert wird. Das Internet kennt keine Ländergrenzen, allerdings darf der internationale Datenverkehr nicht die Bestimmungen des deutschen Verbraucherschutzes aushebeln.
Enthält ein Mobilfunktarif die Möglichkeit, ausgewählte Apps ohne Anrechnung auf das vereinbarte Datenvolumen zu nutzen, muss dies EU-weit gelten. Die Vodafone GmbH darf die Gültigkeit ihres „Vodafone-Passes“ daher nicht auf Deutschland begrenzen, entschied das Landgericht Düsseldorf nach einer...
Seit nunmehr 2 Jahren schafft die Telecom-Single-Market Verordnung in Europa die Grundlage für die Wahrung der Netzneutralität. Um die Regelungen zu konkretisieren und die Verordnung für nationale Regierungsbehörden handhabbar zu machen, hatte das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für...
Die Bundesnetzagentur hat nach mehrmonatiger Prüfung entschieden, dass die Tarifoption StreamOn der Telekom in einigen Punkten gegen die Regeln zur Netzneutralität verstößt. Zero-Rating Angebote kann es danach mit einigen Anpassungen weiterhin geben.
Das „StreamOn“-Angebot der Deutschen Telekom verstößt gegen die Regeln der Netzneutralität. Es bringt langfristig erhebliche Nachteile für Verbraucher. Zu dieser Einschätzung kommt der vzbv in seiner Stellungnahme. Er fordert die Bundesnetzagentur auf, das Angebot zu verbieten.
Netzneutralität bedeutet den offenen, gleichberechtigten und neutralen Zugang zu Inhalten und Diensten im Internet. Doch die Offenheit des Internets ist in Gefahr. In einem Faktenblatt fasst der vzbv die wichtigsten Standpunkte in der politischen Debatte zusammen und beschreibt, was...
Die lettische EU-Ratspräsidentschaft hat einen neuen Vorschlag zur Absicherung der Netzneutralität in Europa veröffentlicht. Diese soll in der EU-Verordnung zum einheitlichen Telekommunikationsmarkt geregelt werden, die seit mehr als einem Jahr in Bearbeitung ist.
Der Industrieausschuss des Europäischen Parlaments (ITRE) hat über den Verordnungsentwurf für einen einheitlichen Telekommunikationsmarkt abgestimmt. Der vzbv bemängelt, dass die Definition der so genannten „Spezialdienste“ weiterhin nicht geklärt ist.
Ablehnend reagiert der vzbv auf den zweiten Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für eine Netzneutralitätsverordnung. Statt die Netzneutralität zu sichern, schreibt der Entwurf ein Mehr-Klassen-Internet für Inhalte-, und Diensteanbieter, sowie die Nutzer fest.
Vodafone darf seinen Internettarif nicht mit „grenzenlosem Surfen“ bewerben, wenn es Peer-to-Peer-Anwendungen im Kleingedruckten ausschließt. Das Landgericht Düsseldorf folgte mit seiner Entscheidung der Auffassung des vzbv. Eine Umfrage ergab jetzt, dass fast alle Mobilfunktarife der großen...