Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), zur ePrivacy-Verordnung, die das EU-Parlament am 26. Oktober 2017 beschlossen hat.
Die EU-Institutionen verhandeln zurzeit die Reform der ePrivacy-Verordnung. Schon heute können einzelne Menschen über ihr Smartphone zum Beispiel von Geschäften identifiziert werden. Das könnte in Zukunft zum Alltag gehören, denn die geplante EU-Verordnung setzt dieser Praxis keine Grenzen.
Anders als die herkömmlichen Kommunikationskanäle wie Telefon und SMS werden Internetdienste von den bisherigen Telekommunikationsgesetzen häufig nicht erfasst. Das heißt: Vertrauliche Kommunikation und persönliche Daten sind rechtlich lückenhaft geschützt. Ändern soll das die neue E-Privacy-...
Die ePrivacy-Richtlinie schreibt seit 2011 eine vorherige Einwilligung vor, wenn Unternehmen durch den Einsatz von Cookies oder anderen Technologien Informationen auf Endgeräten von Nutzern speichern oder von dort abrufen. Doch diese Richtlinie wurde in Deutschland nicht umgesetzt. Nun steht...