Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) zur Anhörung der Bundesnetzagentur nach § 45d Abs. 4 TKG betreffend die Festlegung von Verfahren zum Schutz von Verbrauchern (Mitteilung Nr. 697 vom 20.12.2017 – Amtsblatt Nr. 24/2017).
Von Juni an müssen Telekommunikationsdienstleister Verbrauchern klar verständliche Produktinformationsblätter zu ihrem Handyvertrag aushändigen. Der vzbv macht Vorschläge, wie die Muster-Blätter aussehen sollten, damit sie wirklich Transparenz schaffen.