LG Düsseldorf vom 19.07.2013 (38 O 45/13)
Vodafone darf einen Mobilfunktarif nicht als „ideal zum grenzenlosen Telefonieren und Surfen“ anpreisen, wenn die Nutzung von Skype, das Chatten auf Facebook und sonstige „Peer-to-Peer“-Kommunikationen bei diesem Tarif ausgeschlossen sind.
In den vergangenen Jahren hat sich fast nichts geändert: Noch immer zahlen Verbraucher für Breitbandgeschwindigkeiten im Netz, die ihnen gar nicht angeboten werden. Das zeigt eine Kampagne der Bundesnetzagentur. Der vzbv fordert mehr Transparenz.