Sie kommt wie aus heiterem Himmel, eine SMS, die Verbraucher über den Kauf beim Musik-, Spiele- und Bilder-Abo-Anbieter „Zed“ informiert. Über die Leistung und das Zustandekommen des Abschlusses gibt es keinerlei Informationen.
Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) zur Anhörung der Bundesnetzagentur nach § 45d Abs. 4 TKG betreffend die Festlegung von Verfahren zum Schutz von Verbrauchern (Mitteilung Nr. 697 vom 20.12.2017 – Amtsblatt Nr. 24/2017).