Heiko Dünkel, Referent im Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv, beantwortet die wichtigsten Fragen zum Urteil gegen WhatsApp. Laut Urteil des Kammergerichts Berlin darf das Unternehmen für seinen Messenger-Dienst in Deutschland nicht mehr nur englischsprachige Vertragsbedingungen verwenden. Auch...
Der Messenger-Dienst WhatsApp muss auf seiner deutschen Internetseite zukünftig nicht nur englischsprachige, sondern auch deutsche Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu verwenden. Damit gaben die Richter des Berliner Kammergerichts einer Klage des vzbv gegen das in Kalifornien ansässige...