Seit dem 01. Juni 2017 sind Telekommunikationsunternehmen an die neue Transparenzverordnung (TVO) gebunden. Mit dieser Gesetzesnovelle legte die Bundesnetzagentur (BNetzA) fest, dass Verbraucher mittels Produktinformationsblättern (PIB) einen besseren und schnelleren Überblick über...
Die Bundesnetzagentur hat nach mehrmonatiger Prüfung entschieden, dass die Tarifoption StreamOn der Telekom in einigen Punkten gegen die Regeln zur Netzneutralität verstößt. Zero-Rating Angebote kann es danach mit einigen Anpassungen weiterhin geben.
Das Oberlandesgericht Köln hat eine Einwilligungserklärung über die Nutzung von Vertragsdaten für Werbenachrichten oder -anrufe zur „individuellen Kundenberatung“ nach Vertragsende untersagt. Geklagt hatte der vzbv gegen die Telekom Deutschland GmbH.
Das „StreamOn“-Angebot der Deutschen Telekom verstößt gegen die Regeln der Netzneutralität. Es bringt langfristig erhebliche Nachteile für Verbraucher. Zu dieser Einschätzung kommt der vzbv in seiner Stellungnahme. Er fordert die Bundesnetzagentur auf, das Angebot zu verbieten.