Der Entwurf zu den Vergaberegeln für die 2019 geplante 5G-Auktion der Bundesnetzagentur ist aus Verbrauchersicht enttäuschend - so der vzbv in seiner Stellungnahme. Bleiben die Bedingungen unverändert, werden - insbesondere auf dem Land - Funklöcher auch in Zukunft leidige Realität bleiben.
Die Vorbereitungen für die für 2019 geplante Versteigerung der 5G-Frequenzen laufen auf Hochtouren. Am 24. September 2018 tagt der Beirat der Bundesnetzagentur. Der aktuelle Entwurf der Behörde für die Vergaberegeln ist aus Sicht des vzbv und mit Blick auf einen lebendigen Wettbewerb jedoch...
Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) zur Anhörung der Bundesnetzagentur nach § 45d Abs. 4 TKG betreffend die Festlegung von Verfahren zum Schutz von Verbrauchern (Mitteilung Nr. 697 vom 20.12.2017 – Amtsblatt Nr. 24/2017).