Seit dem 01. Juni 2017 sind Telekommunikationsunternehmen an die neue Transparenzverordnung (TVO) gebunden. Mit dieser Gesetzesnovelle legte die Bundesnetzagentur (BNetzA) fest, dass Verbraucher mittels Produktinformationsblättern (PIB) einen besseren und schnelleren Überblick über...
Von Juni an müssen Telekommunikationsdienstleister Verbrauchern klar verständliche Produktinformationsblätter zu ihrem Handyvertrag aushändigen. Der vzbv macht Vorschläge, wie die Muster-Blätter aussehen sollten, damit sie wirklich Transparenz schaffen.