Für das 2. Quartal 2015 bereitet die Bundesnetzagentur die Versteigerung von Rundfunkfrequenzen vor. Betroffen sind unter anderem die 700 MHz-Frequenzen. Der vzbv kritisiert die geplante Auktion als vorschnell, da Weiterentwicklung des digitalen Fernsehens und flächendeckende Versorgung...
Mit der geplanten Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur sollen Telekommunikationsunternehmen dazu verpflichtet werden, ihre Angebote mittels eines Produktinformationsblatts übersichtlicher darzustellen. Doch nicht alle geplanten Regeln sind aus Sicht des vzbv sinnvoll. Insbesondere bei...
Unerlaubte Telefonwerbung stellt trotz einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 immer noch ein Ärgernis dar. Dies ist das Zwischenergebnis einer im Juli 2014 gestarteten bundesweiten Online-Umfrage der Verbraucherzentralen.
Die Drillisch Telecom GmbH darf für die Zusendung der Rechnung per Post keine Gebühr von 1,50 Euro verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof nach einer Klage des vzbv entschieden. Die Richter untersagten dem Unternehmen außerdem, für die SIM-Karte ein Pfand von 29,65 Euro zu erheben.
LG München I vom 25.06.2014 (37 O 1267/14) - nicht rechtskräftig
Die Werbung für eine Internet-Flatrate mit einer schnellen Übertragungsgeschwindigkeit ist irreführend, wenn auf eine mögliche Drosselung der Geschwindigkeit für bestimmte Anwendungen nicht klar hingewiesen wird. Das hat das...
Umstieg von DVB-T1 auf DVB-T2 möglichst verbraucherfreundlich gestalten: Die 700 Megahertz-Frequenzen sollen so schnell wie möglich für die mobile Breitbandnutzung freigegeben werden. Der vzbv fordert eine kostengünstige technische Umrüstung für den neuen Fernsehstandard.
Telefonwerbung ist für viele ein Ärgernis. Sogenannte „cold calls“ sind zwar verboten, denn die Voraussetzung für Werbeanrufe ist stets eine freiwillige Einwilligung der Betroffenen. Doch selbst dann fühlen sich Verbraucher noch in unzumutbarer Weise von Werbeanrufen belästigt.
Ab 1. Juli 2014 werden EU-weit die Gebühren für mobile Telefon- und Datennutzung im EU-Ausland gesenkt. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands ist das ein Fortschritt im Kampf gegen überhöhte Preise.
Ein Mobilfunkunternehmen darf von seinen Kunden kein Pfand für die SIM-Karte verlangen. Das hat das Landgericht Kiel nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die mobilcom-debitel GmbH entschieden.
LG Kiel vom 22.05.2014 (4 O 95/13) – nicht rechtskräftig
Ein Mobilfunkunternehmen darf kein Pfand für die SIM-Karte verlangen. Das hat das Landgericht Kiel nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die mobilcom-debitel GmbH entschieden.