Teure Wartezeiten bei der Nutzung von Telefonhotlines gehören bald der Vergangenheit an: Am 1. September 2012 tritt eine Regelung in Kraft, nach der Warteschleifen bei telefonischen Servicediensten für mindestens zwei Minuten kostenfrei sein müssen.
Auch Kunden des Mobilfunknetzbetreibers E-Plus haben jetzt die Möglichkeit, sich vor unberechtigten Abrechnungen über die Mobilfunkrechnung zu schützen. Abmahnung durch den vzbv war erfolgreich.
Zehn Abmahnungen für App-Vertriebsportale: GroßeTeile der Nutzungsbestimmungen sind rechtswidrig. Oft fehle im Webauftritt der Anbieter ein Impressum, die Vertragsbedingungen seien zu lang und viele Klauseln benachteiligten die Verbraucher.
Viele Telekommunikationsunternehmen verlangen von ihren Kunden zu hohe Gebühren für Rücklastschriften und Mahnungen. Auch Restguthaben aus einem Prepaid-Vertrag zahlen manche nicht oder nur gegen Zusatzentgelt aus.
Mobilfunkanbieter müssen Verbraucher vor ungewollten Abonnements schützen. Nicht alle Anbieter halten sich daran: Jetzt hat der vzbv E-Plus abgemahnt.
Ab dem 1. August sind alle Anbieter von Call-by-Call-Verbindungen gesetzlich verpflichtet, vor Beginn von Gesprächen den anfallenden Minutenpreis anzusagen. Erfolgt eine solche Ansage nicht, muss der Kunde das Entgelt für das Gespräch nicht zahlen.
2 U 12/11, Schleswig-Holsteinisches OLG vom 03.07.2012
Wer mit seinem Handy weder telefoniert noch SMS schreibt, darf dafür nicht zur Kasse gebeten werden. Mit dieser Entscheidung bestätigte das Schleswig-Holsteinische OLG das Urteil des Landgerichts Kiel vom 29.11.2011 gegen mobilcom-...
Ab dem 1. Juli 2012 gelten nicht nur neue Obergrenzen für Telefonate und SMS, auch das Daten-Roaming im europäischen Ausland wird günstiger. Die vzbv-Referentin Lina Ehrig erläutert im Interview, was sich für Verbraucher ändert.
Eine umfassende Novellierung des Telekommunikationsgesetzes hat die Rechte der Verbraucher gegenüber den Anbietern von Telekommunikationsleistungen gestärkt. Der vzbv zeigt auf, was genau sich für Verbraucher verbessert hat.
2 U 2/11, Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht vom 27.03.2012
Nach dem Landgericht Kiel teilt auch das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht die Rechtsauffassung des vzbv und hat die Berufung von klarmobil zurückgewiesen.