Eine gute Nachricht für die Verbraucher sind die heute vom Bundestag beschlossenen Regelungen zu kostenlosen Warteschleifen sowie zu Telefonverträgen und Anbieterwechsel. Das erklärt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) anlässlich der Verabschiedung des TKG-Änderungsgesetzes.
Werbung per Telefon, E-Mail oder SMS ist nur zulässig, wenn Verbraucher vorher ausdrücklich in einer gesonderten Erklärung zugestimmt haben. Doch Anbieter und Direktmarketingfirmen versuchen immer wieder, die gesetzlichen Vorschriften zu unterlaufen.
Entscheidung des Landgerichts Bonn nach einer Klage des vzbv: Die Deutsche Post AG darf nicht mehr damit werben, der E-Postbrief sei "so sicher und verbindlich wie der Brief" und er übertrage "die Vorteile des klassischen Briefes ins Internet".
Die Europäische Union macht den Weg frei, um die Bürger besser vor Abofallen im Internet zu schützen. Möglich macht dies die neue EU-Verbraucherrechterichtlinie, die nach zähem Ringen vom Rat und dem zuständigen Ausschuss des Europaparlaments gebilligt wurde.