Seit dem 01. Juni 2017 sind Telekommunikationsunternehmen an die neue Transparenzverordnung (TVO) gebunden. Mit dieser Gesetzesnovelle legte die Bundesnetzagentur (BNetzA) fest, dass Verbraucher mittels Produktinformationsblättern (PIB) einen besseren und schnelleren Überblick über...
Die neuen Transparenzverordnung tritt in Kraft und ist nicht mehr als ein Papiertiger. Trotz der Verpflichtung von Anbietern, Verbraucher über die Vertragsdetails zu informieren, besteht keine Möglichkeit diese bei Nichteinhaltung zur Rechenschaft zu ziehen. Der vzbv hält dagegen.
Von Juni an müssen Telekommunikationsdienstleister Verbrauchern klar verständliche Produktinformationsblätter zu ihrem Handyvertrag aushändigen. Der vzbv macht Vorschläge, wie die Muster-Blätter aussehen sollten, damit sie wirklich Transparenz schaffen.