Google darf Verbrauchern, die sich per E-Mail an die von Google im Impressum angegebene Support-Adresse wenden, nicht „die Kommunikation über E-Mail verweigern“. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Google entschieden.
Voreinstellungen bei technischen Geräten und Diensten müssen maximalen Datenschutz gewährleisten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert den Bundestag auf, dieses Prinzip gesetzlich zu verankern und hat zu diesem Zweck eine Online-Petition gestartet. Das Ziel: Weniger Stress im digitalen...