Facebook verstößt mit dem Freundefinder und seinen Geschäftsbedingungen gegen Verbraucherrechte. Das hat das Landgericht Berlin entschieden und gibt damit der Klage des vzbv in vollem Umfang statt.
Rechtswidrig sind nach Auffassung des vzbv große Teile der neuen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen des Internetkonzerns Google. Der Verband hat das Unternehmen deshalb am Freitag abgemahnt.