Seit 2009 ist das vom Bundesverbraucherministerium geförderte Projekt „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ des vzbv aktiv. Ziel ist es, die Verbraucher zu befähigen, sich sicher und selbstbestimmt im Internet zu bewegen.
Wer mit dem Anbieter eine bestimmte Bandbreite vereinbart hat, darf nicht an eine geringere gebunden sein, wenn diese nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Das Landgericht Düsseldorf hat damit einer Klage des vzbv gegen die Vodafone D2 GmbH stattgegeben.
Die Anbieter versprechen einen schnellen Internetanschluss. Nicht immer aber werden die versprochenen Download- Geschwindigkeiten tatsächlich erreicht. Die EU-Kommission will dieses Phänomen nun genauer untersuchen - mit Hilfe von Internetnutzern.
Schon lange setzt sich der vzbv für mehr Verbraucherschutz in Sozialen Netzwerken ein - wie beispielsweise durch vereinfachte Löschmöglichkeiten von Nutzerkonten oder datenschutzfreundliche Voreinstellungen. Nun nimmt sich der Deutsche Bundestag des Themas an.