Ein Internetanbieter darf nicht mit einer Gratis-Anmeldung werben, wenn er die versprochene Dienstleistung nur kostenpflichtig anbietet. Das hat das LG Köln nach einer Klage des vzbv gegen die Flirtcafe online GmbH entschieden.
Wie die neue smarte Verbraucherwelt aussehen und was die Vernetzung und Digitalisierung im Alltag für jeden Einzelnen bedeuten kann, diskutierte der vzbv im Rahmen einer Veranstaltung zum Weltverbrauchertag in Berlin. Hier finden Sie Eindrücke der Veranstaltung, Bilder und Videos....