Alle persönlichen Daten müssen gleichermaßen rechtlich geschützt werden. Persönlichen Daten erheben, verwenden und an Dritte weitergeben. Das geht nur wenn die Nutzerinnen und Nutzer einwilligen. Denn die Kombination von scheinbar belanglosen Daten erlaubt es, Persönlichkeitsprofile zu erstellen – oft ohne Wissen der Verbraucher.
Wir fordern das Recht auf einen diskriminierungsfreien und chancengleichen Zugang zu Netzen und Inhalten. Die Anbieter müssen alle Datenpakete ohne Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner Dienste oder Inhalte übertragen.
Ein Internetanbieter darf nicht mit einer Gratis-Anmeldung werben, wenn er die versprochene Dienstleistung nur kostenpflichtig anbietet. Das hat das LG Köln nach einer Klage des vzbv gegen die Flirtcafe online GmbH entschieden.