Mit der zunehmenden Verbreitung von Telematik-Tarifen in der KFZ-Versicherung aber auch der Einführung des Vitality-Programms bei Generali wurde eine neue Qualität in der Ausgestaltung der Versicherungsverhältnisse erreicht. Erstmalig fließen Daten über das individuelle Verhalten von Verbraucher:innen in die Preisgestaltung der Versicherungsprämie ein.
Nach der Datenethikkommission muss die Verwendung von Daten zur personalisierten Risikoeinschätzung jedoch an enge Voraussetzungen geknüpft sein. So dürfe die Datenverarbeitung beispielsweise nicht den Kern privater Lebensführung betreffen, es muss ein klarer ursächlicher Zusammenhang zwischen Daten und Risiko vorliegen und die Preisdifferenz solle bestimmte Prozentwerte nicht überschreiten.
Auch wenn der Einsatz von „Big-Data“ in der Versicherungswirtschaft noch in den Anfängen steckt, müssen bereits zu dem jetzigen Zeitpunkt die rechtlichen Rahmenbedingungen festgelegt werden, in denen sich diese neuartigen Versicherungsprodukte bewegen. Dabei geht es um den Umgang mit personenbezogenen und daraus abgeleitete oder künstlich generierbare, sich auf Menschen beziehende Daten, der Wirkungsweise von Algorithmen und Fragen der Versicherungstechnik/-mathematik aber auch ethische Grenzen solcher Angebote.
Der vzbv fordert
- ein Verbot verhaltensbezogener Tarife bei Personenversicherungen.
- die Grenzen zulässiger Verhaltensvorgaben festzulegen.
- die Wahlfreiheit der Verbraucher:innen zu gewährleisten.
- den Aufgabenbereich der Versicherungsaufsicht zu erweitern.
- das Haftungsregime an die technische Entwicklung anzupassen.