Käufer, die ihre Pkw erst nach Bekanntwerden des „Abgasskandals“ erworben haben, haben keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn das Auto mit einem vom Kraftfahrbundesamt freigegebenen Software-Update fährt.
Wie in der Rahmenvereinbarung verabredet, hat der vzbv die Rücknahme seiner Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen erklärt. Damit ist das Verfahren beendet. Im Rahmen von außergerichtlichen Vergleichen erhalten nach Angaben des Autokonzerns mehr als 230.000 Verbraucher Entschädigungszahlungen von VW.
Brigitte Zypries (Bundesministerin a.D.), Peter Schaar (Bundesdatenschutzbeauftragter a.D.) und Prof. Dr. Günther Hirsch (bis 2019 Versicherungsombudsmann) werden die Ombudsstelle für den VW-Vergleich leiten. Die Einrichtung der Ombudsstelle ist Teil des Vergleichs, den der vzbv und die Volkswagen AG am 28. Februar 2020 geschlossen haben.
Fünf Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals erhält rund eine Viertelmillion betrogener Dieselbesitzer ein Angebot für eine schnelle, transparente und sichere Entschädigung. Auf diesen Vergleich haben sich der vzbv und die Volkswagen AG im Rahmen der Musterfeststellungsklage geeinigt.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Volkswagen AG haben heute im Rahmen der Musterfeststellungsklage einen Vergleich geschlossen mit dem Ziel, geschädigte Dieselkäufer schnell zu entschädigen. Über den Vergleich informiert der vzbv auf einer Pressekonferenz.
Nachdem Volkswagen die Vergleichsverhandlungen mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) abgebrochen hat, hat das Oberlandesgericht Braunschweig die beiden Parteien zu einem Gütegespräch eingeladen. Der vzbv hat die Einladung angenommen.
In den vergangenen Wochen führten der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Volkswagen AG Vergleichsverhandlungen mit dem Ziel, betroffene Dieselkunden schnell zu entschädigen. Die Verhandlungen sind am Freitag, den 14. Februar 2020, gescheitert. In einem FAQ hat der vzbv offene Fragen gesammelt und beantwortet.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert die Volkswagen AG auf, ihren am Freitag angekündigten Direktvergleich mit Verbrauchern zügig vorzulegen und transparent, sicher sowie für die Betrugsopfer risikolos abzuwickeln.
Die Vergleichsverhandlungen zwischen Volkswagen und dem vzbv sind leider an der mangelnden Bereitschaft von Volkswagen gescheitert, ein transparentes, vertrauenswürdiges und für Verbraucher sicheres System der Abwicklung zu ermöglichen. Entgegen anderslautenden Presseberichten sind sie nicht an Honorarforderungen der Anwälte gescheitert.
Volkswagen und der Verbraucherzentrale Bundesverband haben sich darauf geeinigt, Gespräche über einen möglichen Vergleich aufzunehmen. Gemeinsames Ziel vom Verbraucherzentrale Bundesverband und Volkswagen ist eine pragmatische Lösung im Sinne der Kunden.
Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zum zweiten Verhandlungstermin der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen am 18.11.2019 am OLG Braunschweig.
Auftakt für die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Volkswagen AG vor dem OLG Braunschweig. Dazu ein Statement von Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).
Nahezu auf den Tag genau vier Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals ist es soweit: Am 30. September verhandelt das OLG Braunschweig über die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Volkswagen AG.
Im September 2015 kamen die Abgasmanipulationen bei Volkswagen ans Licht. Das war der Beginn eines massiven Industrieskandals, mit dessen Folgen Verbraucher nach wie vor kämpfen. Zusätzlich gibt es neue Vorwürfe gegen Volkswagen. Dazu Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv):
Der vzbv hat in Kooperation mit dem ADAC am 1. November 2018 eine Musterfeststellungsklage gegen VW eingereicht. In dem Pressegespräch informiert der vzbv über den Ablauf der Verhandlung und wie es für Betroffene der Dieselmanipulation weitergehen wird. Bislang gibt es rund 430.000 Anmeldungen zur Eintragung in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz....