Der vzbv begrüßt grundsätzlich den vorliegenden Gesetzentwurf, der beknnte Probleme wie die Qualität der Hilfsmittel und die Aktualität des Hilfsmittelverzeichnisses aufgreift. Dennoch gibt es Änderungsbedarf, zum Beispiel hinsichtlich einer stärker am Patienten orientierten Ausgestaltung des Gesetzes.