Die Bundesregierung will mit der vorgelegten Strategie bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand in Deutschland erreichen. Der vzbv kritisiert den Regierungsentwuf in seiner Stellungnahme jedoch als lückenhaft und unzureichend. Der Entwurf verschiebe Antworten auf zentrale Fragen auf später.
Mit dem Gebäudeenergiegesetz möchte die Bundesregierung ihren Weg fortsetzen, bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Mit dem aktuellen Gesetzentwurf verpasst sie jedoch nicht nur die Ziele der Energiewende, sondern benachteiligt auch Verbraucherinnen und Verbraucher.
Das Verbändebündnis #effizienzwende - zu dem auch der Verbraucherzentrale Bundesverband gehört - hat die Bundesregierung aufgefordert, den energiepolitischen Stillstand zu beenden. Zugleich schlagen die Verbände 12 Maßnahmen vor, um die Energieeffizienz zu steigern und die Energiewende sozialverträglich voranzutreiben.
Das neue Energielabel mit einer Skala von A bis G für Elektrogeräte wird ab Ende 2019 eingeführt. Jetzt überarbeitet die EU-Kommission die Effizienzanforderungen. Der vzbv hat zusammen mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz die EU-Kommission aufgefordert, das tatsächliche Verbraucherverhalten bei der Kennzeichnung stärker zu berücksichtigen.
Ein Verbändebündnis – bestehend aus Verbraucherzentrale Bundesverband, Deutschem Mieterbund, Deutscher Umwelthilfe, Bund der Energieverbraucher, Naturschutzbund Deutschland, co2online und Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker Bundesverband – fordert Impulse für energieeffizientes und bezahlbares Bauen und Wohnen.
Der vzbv nimmt Stellung zur den Diskussionpapieren des Wirtschaftsministeriums "Grünbuch Energieeffizienz" und "Strom 2030". Darin fordert der vzbv mehr Energieeffizienz und eine Reform der Steuern und Abgaben verschiedener Energieträger, um erneuerbare Energien für den Verbraucher kostengünstiger zu machen.
Das EU-Energielabel mit den sieben bunten Pfeilen für Elektrogeräte wird überarbeitet und vereinfacht. Der Energieausschuss des EU-Parlaments hat seine Position zur neuen Energielabel-Verordnung vorgelegt, das noch vom Parlamentsplenum verabschiedet werden muss. Der vzbv begrüßt diesen Ansatz, tritt aber für kürzere Umstellungszeiten und eine verbindliche Marktüberwachung ein.
vzbv und der Bundesverband Solarwirtschaft wollen vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Die EEG-Umlage auf solaren Eigenverbrauch verstößt wahrscheinlich gegen das Grundgesetz.
Der vzbv fordert Nachbesserungen am Gesetzesentwurf zur EEG-Reform. Der Ausbau der erneuerbaren Energien darf nicht unnötig verteuert werden. Noch werden falsche Akzente bei der Belastung durch die EEG-Umlage gesetzt.