Die Bundesregierung will die Aufsicht über den Vertrieb von Finanzanlagen vereinheitlichen. So soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) laut aktuellem Gesetzentwurf freie Finanzvermittler ab 2021 überwachen. Der vzbv lobt den Plan als wichtigen Schritt für mehr Verbraucherschutz am Finanzmarkt.
Um Verbraucher besser vor schlechter Finanzberatung zu schützen, fordert der vzbv eine grundlegende Überarbeitung der EU-Finanzmarktregulierung. In einer Stellungnahme zur Evaluation der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II hat der vzbv Vorschläge für verbraucherfreundlichere, neue Regeln vorgelegt.
Verbraucher müssen sich auf die Qualität algorithmenbasierter Entscheidungen in Fragen der Geldanlage grundsätzlich verlassen können. Dafür bedarf es klarer gesetzlicher Regelungen. Das fordert der vzbv in einem aktuellen Positionspapier zu Robo Advice.
Ein Provisionsverbot für Finanzdienstleistungen verbessert Beratungs- und Produktqualität, stellt das niederländische Finanzministerium in einem aktuellen Bericht fest. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, Provisionen auch in Deutschland zu verbieten.
Mit dem Finanzmarktnovellierungsgesetz II will die Bundesregierung die Qualität der Anlageberatung verbessern. Eine neue EU-Richtlinie verlangt ab 2018 höhere Anforderungen zum Beispiel für Provisionen in der Beratung. Laut einer aktuellen Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) verfehlt der Referentenentwurf die Ziele der Richtlinie.
Im Europäischen Parlament diskutiert der ECON-Ausschuss über den Entwurf der EU-Kommission zur Überarbeitung der Versicherungsvermittler-Richtlinie. Ziel der Richtlinie ist eine Verbesserung des Verbraucherschutzes durch einheitliche Rahmenbedingungen für den Versicherungsvertrieb. Die Vorschläge werden diesem Ziel aber nicht gerecht.
Provisionen schaffen für Finanzberater Anreize, ihren Kunden Produkte mit besonders hohen Provision zu vermitteln. Der vzbv fordert deshalb seit langem, das Berufsbild des Honorarberaters als Alternative zu etablieren. Der Gesetzgeber hat dies nun zwar umgesetzt - doch die neu geschaffenen Regeln ermöglichen Honorarberatern keine umfassende Beratung im Sinne des Verbrauchers.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über alternative Investmentfonds (AIFM) in den Bundestag eingebracht. Damit soll ein in sich geschlossenes Regelwerk für Investmentfonds und ihre Verwalter geschaffen werden. Kleinanleger sollen vor risikoreichen Anlagen geschützt werden.
Die Honorarberatung soll auf nationaler Ebene durch das Honoraranlageberatungsgesetz reguliert und gestärkt werden. Der vzbv begrüßt die Regulierung der Honorarberatung als Zwischenschritt zu einem gänzlichen Verbot von Provisionen in der Zukunft. Allerdings verkennt der Entwurf in seiner Problemanalyse die tatsächlichen Probleme am Markt für Finanzberatung.