Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Empfehlungen an politische Entscheidungsträger zur Reform der EU-Energiebesteuerungsrichtlinie veröffentlicht.
Die Bundesregierung will dieses Jahr die Anreizregulierungsverordnung so novellieren, dass Netzbetreiber bessere Anreize für effizientere Stromnetze und für die Beschleunigung des Ausbaus der Stromnetze erhalten. Der vzbv unterstützt die Maßnahmen. Allerdings dürfen die Anreize nicht zu zusätzlichen Kosten für Verbraucher führen.
Der Referentenentwurf des Kohleausstiegsgesetz soll die Ergebnisse des Abschlussberichts der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung umsetzen. Die Verbraucher lässt die Bundesregierung dabei allerdings im Stich, wie der vzbv in einer Stellungnahme feststellt.
Die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher sind für die Energiewende. Diese Zustimmung darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. Privathaushalte zahlen einen wachsenden Teil der Kosten für die Umsetzung der Energiewende. Gleichzeitig werden immer mehr Unternehmen entlastet. Das ist unfair.
Die EU-Kommission hat in ihrem „Winterpaket“ Ende des vergangenen Jahres ihre Pläne zur Neuordnung des europäischen Energiemarktes vorgestellt. Der vzbv begrüßt grundsätzlich die darin enthaltenen Ansätze, macht aber in vier ausführlichen Stellungnahmen auch den erheblichen Nachbesserungsbedarf an den Vorschlägen deutlich.
Der vzbv nimmt Stellung zur den Diskussionpapieren des Wirtschaftsministeriums "Grünbuch Energieeffizienz" und "Strom 2030". Darin fordert der vzbv mehr Energieeffizienz und eine Reform der Steuern und Abgaben verschiedener Energieträger, um erneuerbare Energien für den Verbraucher kostengünstiger zu machen.
Der deutsche Einzelhandel und die privaten Verbraucher sind besonders von den Kosten der Energiewende betroffen. Ein Grund: die Vielzahl an gesetzlich geregelten Umlagen, Abgaben und Steuern, die über den Strompreis erhoben werden. Daher fordert der vzbv zusammen mit dem HDE eine finanzielle Entlastung der Verbraucher in Höhe von 3,8 Milliarden Euro.
Die Betreiber der Strom- und Gasnetze sind Monopolisten und werden deshalb staatlich reguliert. Die Bundesregierung will mit einer Neufassung der Anreizregulierungsverordnung nun die Spielregeln der Regulierung an die veränderten Rahmenbedingungen der Energiewende anpassen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat am 3. Mai zum Entwurf seine Stellungnahme abgegeben.