Urteil des LG München I vom 28.10.2004 (7 O 16580/04) – einstweilige Verfügung vom 02.09.2004 bestätigt – rechtskräftig
Es ist unzulässig, Verbraucher nach Kündigung eines Mobilfunkvertrages zu Werbezwecken ohne vorheriges Einverständnis anzurufen bzw. anrufen zu lassen.
Urteil des BGH vom 21.10.2004 (III ZR 180/03)
Im Zusammenhang mit einem Fernabsatzgeschäft ist auf das Bestehen eines Widerrufsrechts hinzuweisen und/oder eine Widerrufsbelehrung zu erteilen.
BGH 21.10.2004, III ZR 380/03
BGH-Grundsatzurteil i.S. Mobilcom - "Postident 2-Verfahren" ohne Widerrufsbelehrung
Auch bei einem Vertragsschluss unter Einsatz eines Boten kann ein zum Widerruf berechtigender Fernabsatzvertrag vorliegen.