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Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (BEREC) hat einen Entwurf für Leitlinien zur Netzneutralität veröffentlicht. Sie konkretisieren die Telecom Single Market-Verordnung der EU für die nationalen Aufsichtsbehörden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht Verbesserungsbedarf an wichtigen Stellen, damit das freie und offene Internet dauerhaft geschützt bleibt. Gefahr für die Netzneutralität droht vor allem von Seiten der Telekommunikationsanbieter.
„Die vorgestellten Leitlinien sind ein wichtiger Schritt, um die Netzneutralität und die Rechte der Internetnutzer in Europa zu schützen. Wenn noch die offenen Problempunkte gelöst werden, bringen die Leitlinien Rechtssicherheit für alle Markakteure“, sagt Florian Glatzner, Referent im Team Digitales und Medien beim vzbv.
Verbesserungsbedarf sieht der vzbv an drei entscheidenden Stellen:
- In den Leitlinien muss klargestellt werden, dass so genannte „Zero-Rating-Angebote“ gegen die Verordnung verstoßen. Es sollte also Telekommunikationsanbietern nicht gestattet sein, eigene Produkte oder einzelne fremde Produkte gegen eine Gebühr nicht auf das Datenübertragungsvolumen ihrer Kunden anzurechnen.
- Die Regelungen für Verkehrsmanagementmaßnahmen sollten eng ausgelegt werden, um zu verhindern, dass die Vorgaben der Verordnung umgangen werden.
- So genannte „Spezialdienste“, mit denen einzelne Dienste bevorzugt übertragen werden können, müssen klar definiert und eng begrenzt werden.
Telekommunitions-Lobby will Netzneutralität aufweichen
Gefahr für die Netzneutralität droht vor allem von Seiten der Telekommunikationsanbieter. Die Vorstände der 17 größten Telekommunikationskonzerne haben Anfang Juli 2016 ein „5G-Manifest“ veröffentlicht und fordern von BEREC eine Aufweichung der Netzneutralität. Ansonsten würden sie die Investitionen in den Ausbau des neuesten Mobilfunkstandards 5G stoppen. „Netzneutralität ist nicht verhandelbar. BEREC muss die Freiheit des Internets vor der Lobby der Telekommunikationskonzerne verteidigen“, so Glatzner.
Leitlinien zur Netzneutralität sollen EU-Verordnung konkretisieren
Der europäische Gesetzgeber hat im Oktober 2015 die Telecom Single Market-Verordnung beschlossen, um den Zugang zum offenen Internet zu schützen und um zu gewährleisten, dass das Ökosystem des Internets weiterhin als Innovationsmotor funktionieren kann.
Allerdings bietet die Verordnung, die am 30. April 2016 in Kraft getreten ist, an einigen Stellen keine ausreichende Klarheit darüber, welche Geschäftspraktiken künftig erlaubt beziehungsweise verboten sein werden. Sie delegiert sehr viel Verantwortung an die nationalen Regulierungsbehörden.
Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (BEREC) soll bis Ende August 2016 Leitlinien für die nationalen Regulierungsbehörden zur Anwendung der Verordnung erstellen. Ein Entwurf der Leitlinien wurde bis zum 18.Juli 2016 öffentlich zur Konsultation gestellt. Die Anmerkungen des vzbv in englischer Sprache können Sie als PDF-Dokument herunterladen.