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- Europäische Regulierungsbehörden legen Leitlinien für Netzneutralität fest.
- Verbraucherzentrale Bundesverband setzt sich für Sicherung der Netzneutralität ein.
- Zero-Rating sollte verboten werden, Spezialdienste müssen stärker reguliert werden.
Am 30. April 2016 tritt die neue EU-Verordnung für einen einheitlichen Telekommunikationsmarkt in Kraft. Die Bundesnetzagentur hat Telekommunikationsunternehmen, Verbände und Nichtregierungsorganisationen befragt, wie die Leitlinien zur Netzneutralität ausgestaltet werden sollen. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Fragen beantwortet. Er setzt sich dafür ein, dass die Netzneutralität durch die Leitlinien gesichert wird.
Beispielsweise sollte Zero-Rating in den Leitlinien verboten werden. Denn vermeintliche Gratisangebote, bei denen der Datenverkehr bestimmter Dienste nicht auf das monatliche Inklusivvolumen angerechnet wird, sind schlecht für den Wettbewerb und treiben den Preis für zusätzliches Datenvolumen in die Höhe.
Außerdem muss es enge Kriterien für die Vermarktung so genannter Spezialdienste geben. Es besteht sonst die Gefahr, dass diese kostenpflichtigen Spezialdienste nach und nach das offene und neutrale Internet verdrängen.
„Durch Zero Rating und Spezialdienste werden die Angebote der Internetzugangsanbieter und ihrer Partner bevorzugt. Für andere Anbieter, wie Startups oder gemeinnützige Organisationen, wird der Marktzugang erschwert. Dadurch wird Innovation verhindert und das Angebot für die Verbraucher verringert“, sagt Lina Ehrig, Leiterin des Teams Digitales und Medien beim vzbv.
Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (BEREC) und die nationalen Regulierungsbehörden werden im August 2016 auf Basis der Verordnung ihre Leitlinien für die Regulierung der Netzneutralität und ihre künftige Aufsichtstätigkeit festlegen.
Die Antworten des vzbv an die Bundesnetzagentur finden Sie als Dokument zum Download, ebenso ein aktuelles Faktenblatt zur Netzneutralität.