Datum: 19.05.2016

Bilanz aus 50 Jahren Verbraucherverbandsklage

Gutachten des vzbv zur kollektiven Rechtsdurchsetzung

Publikationen

Quelle: fotolia.com

VW hat mit der Manipulation von Abgaswerten Verbraucherinnen und Verbraucher massiv getäuscht. Sollten sich daraus für Kunden in Deutschland finanzielle Ersatzansprüche ergeben, fehlen bislang die rechtlichen Mittel, um die Ansprüche vieler geschädigter Verbraucher durchzusetzen. Darauf macht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) aufmerksam. Bislang gibt es in Deutschland keine Gruppenklagen. Wer nicht auf seinem Schaden sitzen bleiben will, muss selbst klagen. Der vzbv fordert deshalb die Einführung von Gruppenverfahren, die bislang im deutschen Rechtssystem nicht möglich sind. So ließe sich auch verhindern, dass mögliche Ansprüche bis zur vollständigen Aufklärung eines Falls verjährt sind.

Verbraucherverbände wie die Verbraucherzentralen können zwar im Rahmen einer Verbraucherverbandsklage stellvertretend für Betroffene klagen, die ihre Ansprüche an die Verbände abtreten. Diese Verfahren sind aber unverhältnismäßig aufwändig. Die Verbände können nur wenige Verbraucher vertreten, so dass es in Fällen mit vielen Betroffenen an der Breitenwirkung fehlt. Klaus Müller, Vorstand des vzbv: „Rechtsbruch darf sich für Unternehmen nicht lohnen. Es ist an der Zeit, dass Verbraucher nicht nur zu ihrem Recht, sondern auch zu ihrem Geld kommen.“

Immer wieder erleiden Verbraucherinnen und Verbraucher durch rechtswidriges Verhalten von Unternehmen hohe finanzielle Schäden. Gerichte untersagen zwar solche Geschäftspraktiken. Doch trotz gewonnener Unterlassungsverfahren bleiben Verbraucher häufig auf dem Schaden sitzen. Zu dem Ergebnis kommt ein aktuelles juristisches Gutachten im Auftrag des vzbv.

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50 Jahre Verbraucherverbandsklage: Bilanz und Handlungsbedarf | Gutachten im Auftrag des vzbv | 25. September 2015

50 Jahre Verbraucherverbandsklage: Bilanz und Handlungsbedarf | Gutachten im Auftrag des vzbv | 25. September 2015

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