Datum: 28.12.2016

Kraftfahrtbundesamt bekommt ein „Mangelhaft“ für Informationsangebot

Gutachten im Auftrag des vzbv kritisiert fehlende Datenbereitstellung, Interaktion und Transparenz bei Fahrzeugrückrufen

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Quelle: industrieblick - fotolia.com

  • Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) sollte zum Dienstleister für Automobilkunden werden.
  • Gutachten des Center of Automotive Management bemängelt fehlende Dialogangebote des KBA.
  • Verbraucher sollten sich transparent und niedrigschwellig über Fahrzeugrückrufe informieren können.

Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) ist das Informationsangebot für Automobilkunden im Falle eines Rückrufes ihrer Fahrzeuge in Deutschland mangelhaft und nicht verbraucherfreundlich. Um dies zu belegen wurde das Center of Automotive Management (CAM) vom vzbv mit einem entsprechenden Gutachten beauftragt.

„Rückrufe von Autos haben in den vergangen Jahren stark zugenommen. Deshalb müssen sich Autobesitzer und Kaufinteressenten schnell und einfach darüber informieren können, wie oft und aus welchen Gründen ein bestimmtes Modell zurückgerufen worden ist.“, sagt Marion Jungbluth, Leiterin Team Mobilität beim vzbv.

Bei Verbraucherschutz und Dienstleistung ist noch viel Luft nach oben

Das Gutachten zeigt: Die vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) zur Verfügung gestellten Informationen zu Fahrzeugrückrufen in Deutschland sind intransparent und nicht verbraucherfreundlich - und das KBA könnte viel von der für Rückrufe zuständigen US-amerikanischen Behörde National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA) lernen. „Beim Kraftfahrtbundesamt besteht deutlicher Nachholbedarf in puncto Verbraucherschutz. Die vergleichbare US-amerikanische Behörde NHTSA dagegen bietet transparente und leicht zugängliche Informationen sowie eine Meldemöglichkeit für Beschwerden. Das KBA muss mehr zum Dienstleister für Automobilkunden werden“, so Jungbluth.

Die US-Kraftfahrtbehörde macht vor, wie Verbraucherfreundlichkeit geht

Das Informationsangebot der NHTSA ist deutlich größer und für Fahrzeughalter besser nutzbar. Neben fahrzeugspezifischen Informationen wie Abfragen über Fahrzeugidentifikationsnummern sind auch kostenlose Datenbanken zu Rückrufen und Korrespondenzen zwischen Behörden und Herstellern zu Rückrufen nutzbar. Zudem gibt es auch Feedbackmöglichkeiten für Verbraucher zu Fahrzeugmängeln.

Relevante Information muss für Verbraucher zugänglich sein

Grundsätzlich müssen sich Fahrzeugbesitzer und Kaufinteressenten über aktuelle und vergangene Rückrufe eines konkreten Fahrzeuges informieren können, um sichere Informationen über den Zustand dieses Fahrzeuges zu erhalten. Die Informationspolitik der Hersteller lässt in diesem Punkt zum Teil sehr zu wünschen übrig. Der vzbv ist der Ansicht, dass das KBA dazu verpflichtet werden muss, umfassende, leicht zugängliche und kostenlose Informationen zu Fahrzeugrückrufen zu veröffentlichen. Auch Automobilhersteller sollten verpflichtet werden, alle Daten zu sicherheits- und gesundheitsrelevanten Rückrufen an das KBA weiterzugeben.

Kraftfahrtbundesamt muss reformiert werden

Um Dienstleister für Automobilkunden zu werden, benötigt das KBA geeignete Strukturen und politische Rahmenbedingungen. Das Aufsichtsziel „Verbraucherschutz“ muss künftig in den Aufgaben des KBA verankert werden. Darüber hinaus müssen Aufgaben der Verbraucherinformationen und Marktüberwachung strukturell und personell zum Beispiel von der Typgenehmigung und Fahrzeugzulassung getrennt werden. Um den steigenden Ansprüchen gerecht zu werden, muss das KBA aber die benötigten personellen und finanziellen Ressourcen erhalten. Darüberhinaus muss der Gesetzgeber entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen schaffen.

Die Einzelheiten können Sie dem Gutachten des CAM "Information zu Fahrzeugrückrufen in Deutschland" entnehmen. Dieses finden Sie unten zum Download

Downloads

Information zu Fahrzeugrückrufen in Deutschland | Gutachten des Center of Automotive Management (CAM) im Auftrag des vzbv | 29. November 2016

Information zu Fahrzeugrückrufen in Deutschland | Gutachten des Center of Automotive Management (CAM) im Auftrag des vzbv | 29. November 2016

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