Datum: 30.03.2017

Gesetz zum automatisierten Fahren verabschiedet: Weiterhin zu wenig Rechtssicherheit für Verbraucher

Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zum automatisierten Fahren

zp_vzbv_mueller_2015_006.jpg

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zum automatisierten Fahren verabschiedet. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), bewertet die Entscheidung:

„Das Gesetz zum automatisierten Fahren wird es Autofahrern erstmals erlauben, sich vom Verkehrsgeschehen abzuwenden. Fahrer könnten anderen Tätigkeiten nachgehen, wenn der Autopilot die Steuerung übernimmt. Damit ist ein wichtiger Schritt hin zum fahrerlosen Auto vollzogen.

Allerdings bringt das Gesetz für Verbraucher zu wenig Rechtssicherheit. Auch in Zukunft müssen die Fahrer vor Einschalten des Autopiloten das Handbuch aufmerksam studieren. Denn anstatt die Hersteller dazu zu verpflichten, mit technischen Maßnahmen einen bestimmungsgemäßen Gebrauch sicherzustellen, fordert der Gesetzgeber nur einen Hinweis dazu ein. Der Fahrer muss sich darüber informieren, wann die Fahrfunktion einsetzbar ist und was er in der Zwischenzeit machen darf oder lassen muss.

Beim Datenschutz ist nachgebessert worden, allerdings erfüllt das Gesetz immer noch nicht alle Anforderungen an eine datenschutzkonforme Rechtsgrundlage. Unverändert wird eine Vorratsdatenspeicherung der Fahrdaten in Kauf genommen – das ist nicht im Sinne der Verbraucher. Da muss die Bundesdatenschutzbeauftragte intervenieren.“


Klaus Müller, Vorstand des vzbv

 

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Zu sehen ist auf hellem Grund der rot gezeichnete Rahmen eines Telefonhörers.

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525

Kontakt

Marion Jungbluth

Marion Jungbluth

Leiterin Team Mobilität und Reisen

info@vzbv.de +49 30 25800-0