Datum: 29.01.2016

Erweitertes Verbandsklagerecht: Datenschutzverstöße werden sich nicht mehr lohnen

Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zur Erweiterung des Verbandsklagerechts auf den Datenschutz

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Heute hat auch der Bundesrat über das Gesetz zur Erweiterung der Verbandsklage auf den Verbraucherdatenschutz abgestimmt. Damit tritt das Gesetz in Kraft, sobald es vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

„Das Verbandsklagerecht ist im digitalen Zeitalter angekommen. Verbraucherverbände können endlich wirksamer eingreifen, wenn Unternehmen unnötig viele Daten sammeln, speichern oder nicht wieder löschen. Viel zu oft konnten Unternehmen bisher die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern zum Schutz persönlicher Daten einfach übergehen, ohne dass sie Konsequenzen fürchten mussten. Klagen sind in der Regel aufwändig und teuer, deshalb scheuen Verbraucher häufig die gerichtliche Auseinandersetzung mit großen Unternehmen.

Das neue Klagerecht der Verbraucherschützer bei Datenschutzschutzverstößen wird dazu beitragen, das Vertrauen der Verbraucher gegenüber Anbietern von Diensten und Produkten im Internet zu stärken. Datenschutzverstöße werden sich künftig nicht mehr lohnen. Unternehmen, die Datenschutz wirklich ernst nehmen, werden einen Wettbewerbsvorteil haben.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband setzt bereits seit über fünfzig Jahren Verbraucherrechte vor Gericht durch."

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